Beschädigtes Gepäck
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde, bitten wir Sie, den Schaden sofort nach der Ankunft zu melden, bevor Sie den für ankommende Passagiere vorgesehenen Teil des Flughafens verlassen haben.
Melden Sie beschädigte oder vermisste Gegenstände
Sollten Sie bei der Übernahme Ihres aufgegebenes Gepäcks feststellen, dass es beschädigt ist oder dass einige Gegenstände fehlen, bitten wir Sie sofort nach der Landung bei der lokalen Flugplatz-Service mit Gepäck / Verlorenes und gefundenes Gepäck anzumelden, um den "Schadens- und Diebstahlbericht" (DPR ) zu machen. Danach erhalten Sie eine Kopie dieses Berichtes mit der entsprechenden Referenznummer. Sie müssen den angegebenen Bericht aufbewahren, um Ihre Anmedung verfolgen zu können, als auch um einen Schadensersatzantrag auf der Grundlage dieses Berichtes einzureichen.
Wenn Sie erst nach Verlassen des Flughafens feststellen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt ist oder einige Gegenstände fehlen, müssen Sie dies innerhalb von 7 Tagen (21 Tagen bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks an den Passagier) dem örtlichen Flughafen-Gepäckservice/Lost and Found Baggage Service am Ankunftsort melden, um einen „Schadens- oder Diebstahlbericht“ (DPR) zu erstellen.
Außerdem müssen Sie innerhalb von 7 Tagen (21 Tagen bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks an den Passagier) einen Schadensersatzanspruch bei Air Serbia einreichen.
Bitte beachten Sie, dass der "Schadens- oder Diebstahlsbericht" (DPR) gemacht werden sollte, bevor Sie einen Antrag auf Schadensersatz bei Air Serbia eingereicht haben.
Sollten Sie, erst nach dem Verlassen des Flughafens, bemerkt haben, dass Ihr Gepäck beschädigt ist oder dass einige Gegenstände fehlen, bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind nachzubeweisen, dass der Schaden an Ihrem Gepäck entstanden worden ist, während es unter der Aufsicht von Air Serbia war.
Schadensersatzansprucheinreichung
Anmerkungen zur beschränkten Haftung
Wir haften nicht für Gepäckbeschädigungen, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, die nachstehend, nicht abschließend beispielhaft angeführt sind:
- Griffe, Beine, Räder
- Kleine Kratzer, Risse, Dellen, Schmutz und Flecken,
- Schaden an verpackten Gegenständen, der durch unsachgemäße Verpackung entstanden ist, einschließlich zerbrechlicher Gegenstände,
- Beschädigungen aufgrund überfüllter Gepäckstücke,
- Abhandenkommen von Außenschlössern, Sicherheitsgurten oder Reißverschlüßen,
- Von Flughafenbehörden oder Sicherheitspersonal beschlagnahmte Gegenstände.
Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die wähend des Check-ins festgestellt wurden, oder für folgendes:
- Zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände,
- Gepäckstücke, die in beschädigte oder nicht geeignete Verpackung verpackt wurden,
- Verlust von Schmuck, sonstigen wertvollen Sachen oder Geld, die sich im aufgegebenen Gepäck befanden,
- Beschädigungen von Handgepäck, es sei der Schaden entstand durch unsere Fahrlässigkeit.
Wir gewähren beschränkte Haftung für am Gepäck entstandene Schäden, im Umfang, der im Montrealer Übereinkommen festgelegt, und wie in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Beförderungsbedingungen für die Vereinigten Staaten/ Kanada (PDF) angeführt ist.
Eine Reiseversicherung kann ihnen bei Gepäckbeschädigung oder abhandengekommenen Gegenständen zusätzlich helfen. Die meisten Versicherungspolicen decken den Verlust anhand des Vermögenswerts, während in der Luftfahrtindustrie nur eine beschränkte Erstattung pro Person üblich ist. Solten Sie eine Reiseversicherung haben, bitten wir Sie, sich für zusätzliche Informationen direkt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen.